Downloads & FAQ

An dieser Stelle möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung stellen. Sie finden hier allgemeine Informationen den Verein betreffend, sowie die wichtigsten Gesetze und Vorschriften zum Angeln in NRW.

Allgemeines

Gesetze und Vorschriften

Oftmals stellen sich vielen Menschen die gleichen Fragen, die sich auf das Angeln, die Vereinsmitgliedschaften, Gesetze etc beziehen. Wir möchten die häufigsten Fragen beantworten und hoffen, Ihnen so einen schnellen Überblick verschaffen zu können.

ASV FAQ - die häufigsten Fragen und Antworten

Allgemeines

Wie kann ich Mitglied im ASV Lippstadt werden?

Der ASV Lippstadt hat derzeit 680 Mitglieder. Um eine Mitgliedschaft zu erhalten muss in der ASV Geschäftsstelle ein Mitgliedsantrag ausgefüllt und abgegeben werden. Die Anträge werden entsprechen der freien Plätze zugeteilt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Mitgliedschaft oder einen Jahresschein im ASV?

Der jährliche Beitrag für eine Mitgliedschaft im ASV Lippstadt beträgt 150 Euro. Der Beitrag ist jeweils zu Jahresbeginn zur ersten Scheinausgabe fällig.
Der Beitrag für einen Jahresschein beläuft sich auf 170 Euro. Der Beitrag ist ebenfalls zur Scheinausgabe fällig.

Wie erhalte ich einen Jahresschein?

Um einen Jahresschein zu erhalten ist es notwendig, einen Jahresscheinantrag auszufüllen und in der Geschäftsstelle abzugeben. Je nach Anzahl freier Jahresscheine wird der Antrag genehmigt oder abgelehnt.

Welche Gewässer darf ich mit einem Jahresschein beangeln?

Den Jahresscheininhabern stehen der Schulte-Stratmann-See, der Boker Heide See, der Römersee und der Dirksmeiersee zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Jahresschein beantragen zu können?

Der Jahresschein setzt einen gültigen Bundesfischereischein voraus. Außerdem sollte der Wohnsitz im Raum Lippstadt liegen.

Sind Tagesscheine für die Gewässer des ASV Lippstadt erhältlich?

Nein, Tagesscheine werden nicht ausgegeben. Es besteht aber die Möglichkeit, Wochenscheine zu erwerben. Die Wochenscheine gelten für die Gewässer Schulte-Stratmann See, Boker-Heide See, Römersee und Dirksmeiersee.

Der Preis für einen Wochenschein beträgt 35 Euro sowie eine Pfandleistung in Höhe von 20 Euro für Papiere und Schlüssel. Weitere Infos zu den Wochenscheinen unter Service

Gibt es eine Gewässerkarte?

Ja! Eine Gewässerkarte ist in der ASV-Geschäftsstelle erhältlich. Zur Scheinausgabe erhalten Sie ein Exemplar. Bei Verlust können Sie eine neue GEwässerkarte gegen eine kleine Gebühr erwerben.

Ist das Nachtangeln im ASV Lippstadt erlaubt?

Ja! Der ASV Lippstadt unterscheidet nicht zwischen Vollmitgliedern, Jahresscheininhabern oder Wochenscheininhabern. Das Nachtangeln ist an allen Gewässern ganzjährig gestattet. Angelzelte ohne Boden sind ebenfalls gestattet. Offene Feuerstellen hingegen sind überall streng verboten.

Wie melde ich mich zum einem Vorbereitungslehrgang an?

Der ASV Lippstadt bietet einmal jährlich einen Vorbereitungslehrgang zur Sportfischerprüfung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenz, sodass Sie sich frühzeitig um einen Platz im Lehrgang bemühen sollten, wenn Interesse an einer Teilnahme besteht. Die Anmeldung erfolgt in unserer Geschäftsstelle, telefonisch oder schriftlich per Email.

Gesetze und Vorschriften

Was benötige ich um in der Bundesrepublik Deutschland angeln gehen zu dürfen?

Um in der Bundesrepublik Deutschland den Angelsport ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeines erforderlich. Jugendliche von 10 bis 15 Jahren können einen Jugendfischereischein bei der Kommune beantragen. Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr kann die Sportfischerprüfung abgelegt werden. Mit dem Bundesfischereischein kann nun bei einem Fischereirechtsinhaber wie zum Beispiel dem ASV Lippstadt eine Fischereierlaubnis eingeholt werden. Eine Fischereierlaubnis im ASV Lippstadt kann in der Form “Mitgliedschaft”, “Jahresschein” oder “Wochenschein” ausgehändigt werden. Alle Papiere sind stets am Wasser mitzuführen.

Darf ich mit einem Fischereischein überall fischen?

Ganz klar: NEIN!

Warum ist das so: Der Fischereischein, auch umgangssprachlich “Angelschein” genannt, weist lediglich die bestandene Fischereiprüfung nach. Die Prüfung bescheinigt das theoretische Fachwissen, welches bei den Vorbereitungslehrgängen vermittelt wird.

Mit diesem Schein können Sie nun an einigen wenigen Gewässern angeln, jedoch müssen Sie in fast allen Fällen eine Fischereierlaubnis erwerben.

Der Fischereierlaubnisschein wird vom Fischereirechtsinhaber ausgestellt. Dies können Vereine sein, Verbände, Privatpersonen oder sogar Länder und Kommunen.

Gehen Sie auf keinen Fall einfach an ein Gewässer und angeln drauf los. Dies wird im schlimmsten Fall als Fischwilderei geahndet und zieht sehr empflindliche Geld- oder Freiheitsstrafen mit sich.

Was ist die Sportfischerprüfung?

Um die Fischerei ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins gesetzlich vorgeschrieben. Um diesen zu erhalten, muss zuvor die Sportfischerprüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Prüfung beinhaltet einen theoretischen Teil sowie einen praktischen Teil. Der praktische Teil beinhaltet das Bestimmen von Fischarten anhand von Fischtafeln, sowie die Zusammenstellung eines Angelgerätes für den Fischfang aus 10 verschiedenen möglichen Aufgabenstellungen. Auf dieser Homepage haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Nutzen Sie dazu das E-Learning Modul.

Wer muss die Sportfischerprüfung ablegen?

Wer den Angelsport in Deutschland mit welchen Papieren oder Vorraussetzungen ausüben darf, ist klar geregelt: Kinder unter 10 Jahren bedürfen keinerlei Papiere, sie dürfen aber auch nicht selbstständig angeln. Hier hat der Gesetzgeber eine eigene Regelung geschaffen. Diese finden Sie im Bereich “Jugendgruppe”. Jugendliche bis 13 Jahre können einen Jugendfischereischein beantragen und mit diesem in Begleitung eines Fischereischeininhabers und Ausübungsberechtigten unter Aufsicht angeln gehen. Ab Vollendung des 13. Lebensjahres kann ein Jugendlicher die Sportfischerprüfung ablegen. Mit 14 Jahren kann frühestens der Fischereischein auf dem Amt beantragt werden. Jugendliche bis 15 Jahre können den Jugendfischereischein beantragen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres muss die SPortfischerprüfung abgelegt werden. Ein Jugendfischereischein kann nicht mehr beantragt werden.

Wer darf die Lippestrecke des ASV Lippstadt befischen?

Das Befischen der Lippe ist ausschliesslich den Mitgliedern des ASV Lippstadt gestattet. Für Jahrens- und Wochenscheine ist die Lippe nicht freigegeben. Jahresscheininhaber haben die Möglichkeit, die Glenne und den Boker-Kanal als FLießgewässer zu beangeln.

Darf ich ein Boot auf den ASV Gewässern nutzen?

Wenn Sie Inhaber eines Jahresscheines oder Mitglied im ASV Lippstadt sind, dürfen Sie ein Boot auf den dafür ausgewiesenen Gewässern nutzen. Diese finden Sie unter “Service” -> “Boote”. Wochenscheininhabern ist es nicht gestattet, die Gewässer mit einem Boot zu befischen.

Wer muss den Arbeitsdienst im ASV Lippstadt leisten?

Zum Arbeitsdienst werden alle Mitglieder und Jahresscheininhaber eingeladen. Die Einladungen erfolgen zyklisch, sodass jedes Mitglied eingeladen wird. Der Arbeitsdienst wird meist in der Form von Arbeitseinsätzen an den Gewässern wie Strauchschnitt, Müllbeseitigung oder ähnlichem durchgeführt.

Kann ich vom Arbeitsdienst befreit werden?

Vom Arbeitsdienst befreit werden können eingeladene Mitglieder und Jahresscheininhaber durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, Arbeitsunfähigkeit oder Schwerbehindertenausweises.

Ich kann am Arbeitseinsatz nicht teilnehmen, was muss ich tun?

Jedes Mitglied und jeder Jahresscheininhaber wird irgendwann eine schriftliche Einladung zu einem Arbeitseinsatz erhalten. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, so melden Sie dies bitte schriftlich in der ASV Geschäftsstelle an. Sie erhalten dann einen Ersatztermin. Sollten Sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sein, so wird dies individuell mit Ihnen abgestimmt. Möglicherweise wird ein passende Ersatzleistung für Sie gefunden. Eine unentschuldigter und nicht geleisteter Arbeitsdienst hat eine Zahlung von 50 Euro zur Folge.

Was wird an den Arbeitseinsätzen durchgeführt?

Die Arbeitseinsätze im ASV beginnen jedes Jahr im Oktober. Ab dann darf Baum- und Strauchschnitt vorgenommen werden.

Hierzu werden Mitglieder und Jahresscheininhaber eingeladen. Die Arbeiten reichen von Müll sammeln an den Uferstrecken über Wege mähen und freischneiden bishin zu Bäume fällen und Holzarbeiten erledigen.

Der ASV achtet strengstens darauf, dass das Führen von Motorsägen ausschliesslich von Personen mit entsprechender Ausbildung erfolgt. Schutzkleidung ist für alle Arbeiter ein Muss.

Die Arbeitseinsätze beginnen meist Morgens um 08.00 Uhr und Enden gegen Mittag.