Die Benutzung der Boote geschieht auf eigene Gefahr. Zur Lagerung der Boote an den Gewässern sind ausschließlich die dafür ausgewiesenen Flächen zu nutzen.
Sind die ausgewiesenen Stellen zur Lagerung der Boote bereits voll belegt, sind keine weiteren Boote dort abzulegen.
Zum Trailern und Slippen der Boote sind ebenfalls Stellen ausgewiesen und zu nutzen. Das Befahren anderer Uferstrecken zum Ablassen der Boote ist nicht gestattet.
Es ist darauf zu achten, dass die Slipanlagen frei zugänglich bleiben für nachkommende oder anlandende Angler. Hier werden auch Mitglieder ohne Boote gebeten nicht an den Slipanlagen zu parken.
Wichtig: Für Mitglieder der Jugendgruppe ist das Befahren der Gewässer mit Booten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet!
Die Benutzung von Booten ist auf folgenden Gewässern gestattet:
- Schulte-Stratmann See
- Boker-Heide See
- Dirksmeiersee
- Römersee
- Alberssee (höchstens 6 Anglerboote gleichzeitig)
- Krämersee (höchstens 3 Anglerboote gleichzeitig)
Anmeldung und Regeln
Jedes Boot ist vor der ersten Benutzung in der Geschäftsstelle des ASV Lippstadt anzumelden. Die Gebühr für die Anmeldung beträgt einmalig 15 Euro. Eine ausgehändigte Plakette mit Nummer muss gut sichtbar am Boot befestigt werden.
Auch auf dem Wasser ist den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten. Für eine Kontrolle ist an der nächstgelegenen Möglichkeit am Ufer anzulegen.
Zur Fortbewegung und zum Schleppangeln auf den Gewässern sind Elektromotoren gestattet. Die Nutzung von Verbrennungsmotoren ist auf allen Gewässern ausdrücklich verboten.
Auf geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Bootfahren wie Schwimmwesten, Seil etc ist zu achten.
Achtung: Auch auf dem See ist man nicht allein. Achten Sie auf ausgeworfene Ruten, Posen oder Kollegen.
Für gelagerte Boote an den Gewässern wird nicht gehaftet. Beschädigte oder unbrauchbare Boote müssen von den Liegeplätzen entfernt werden.
Boote, welche über einen langen Zeitraum offensichtlich nicht benutzt werden aber an den Ufern der Vereinsgewässer gelagert werden, werden mit einem roten Hinweis versehen. Die Boote sind dann abzutransportieren. Wir bitten, regelmäßig nach dem Boot zu schauen, wenn dieses am Gewässer gelagert ist.